Formalien Strahlentherapie

Organisatorisches

Rund um die Strahlentherapie gibt es natürlich auch ein paar Formalien zu regeln: Kostenerstattungen, Terminplanung, Fahrten. Wir unterstützen und beraten Sie gerne dabei und sorgen dafür, dass sich die Behandlungen, so gut es geht, in Ihren Alltag integrieren lassen.

 

Kostenübernahme:

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten einer Strahlentherapie. Sonderformen der Strahlentherapie, wie zum Beispiel Hyperthermie, Brachytherapie müssen Sie eventuell beantragen. Bei Ablehnung müssen Sie die Kosten selbst tragen.
Privatpatienten und Selbstzahler erhalten eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle einreichen. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag.

Zeitaufwand:

Im Regelfall:
4-6 Wochen, 5 x pro Woche (täglich, Montag bis Freitag)
Pro Sitzung insgesamt zirka 20-30 Minuten, davon 5-10 Minuten im Bestrahlungsraum

Abhängig von Ihrem Bestrahlungsplan kann die Behandlung auch nur an einem einzigen Tag, zweimal täglich oder über acht Wochen erfolgen.

Terminplanung:

Berufstätige Patienten erhalten von uns Termine, die weitestgehend auf ihre Arbeitszeit abgestimmt sind. Nach Möglichkeit sollten Sie die Termine einhalten. Wird eine Bestrahlungssitzung einmal ausgelassen, kann sie nachgeholt werden. Sollte in Ihre Behandlungszeit eine bereits seit längerem geplante Urlaubreise fallen, helfen wir Ihnen mit entsprechenden Bescheinigungen bei der Reiserücktrittskostenversicherung.

Das Erstgespräch dauert in der Regel 1 Stunde, bei Bedarf auch länger.
Eine Liste der erforderlichen Unterlagen finden Sie unter Checkliste Erstgespräch.

Anfahrt:

Unsere Praxen erreichen Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Die jeweilige Anfahrtsskizze finden Sie unter Praxen. In direkter Nähe zu unseren Praxen in Bad Godesberg, Bonn, Troisdorf und Euskirchen bestehen Parkmöglichkeiten auf dem Gelände der jeweiligen Klinik. Alle Praxen liegen im Erdgeschoss und sind barrierefrei zugänglich.
Sollten Sie keine zumutbare Möglichkeit haben, selbst zur Behandlung zu fahren, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen teilweise die Kosten für ein Taxi. Privatversicherte müssen das Taxi zunächst selbst bezahlen, können aber nach Abschluss der Behandlung einen Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrer Krankenversicherung stellen. Am besten Sie informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse oder Versicherung.

 

Bei allen Formalien sind Ihnen unsere Mitarbeiter in der Anmeldung gerne behilflich.